Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HGH Service & Abrechnungen GmbH (Stand 01/2018)
1. Vertragsschluss und Mitwirkung
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von HGH Service & Abrechnungen GmbH (HGH GmbH) zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Kunden und HGH vereinbart ist. Für HGH-Rauchwarnmelderservice und HGH-Trinkwasserservice gelten gesonderte Bedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der HGH-Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Vertragsbestätigung der HGH maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht. Der Kunde stellt seinerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass der Kunde der HGH alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt, die HGH benötigt, um die Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.
2. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über.
3. Preise und Kosten
Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich HGH künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die HGH auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die HGH-Preislisten werden in der Regel im 3. Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung an den Kunden versandt. Anderenfalls gibt HGH Berlin die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden HGH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen HGH gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist HGH berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.
4. Rechnungsstellung
Die Miet- und Garantiewartungskosten werden jährlich im Voraus erhoben. Erstellt HGH Berlin nicht auch die Abrechnung für den Kunden, berechnet HGH Berlin zusätzlich eine jährliche Gebühr für die Stammdatenpflege. HGH Berlin ist berechtigt, eine erste Rechnung für die zur Ermittlung geprüfter Verbrauchswerte notwendigen Arbeiten zu stellen. Diese erste Rechnung ist erst dann fällig, wenn die Ablesung durch HGH Berlin erfolgt ist. Mit der Abrechnung bekommt der Kunde dann die zweite Rechnung, in der alle Leistungen der Abrechnungserstellung aufgeführt sind.
5. Zahlungsbedingungen
HGH-Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen
oder Teilleistungen kann HGH vollständig fällig stellen. Die Kundenzahlungen verrechnet HGH mit der ältesten offenen Forderung. Gegen diese Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die betroffene Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne vorherige Zustimmung der HGH ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Ist der Kunde kein Kaufmann, steht Ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. HGH Berlin hat jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Umgekehrt kann der Kunde eine Herabsetzung des Verzugszinses verlangen, wenn der Kunde nachweist, dass HGH Berlin ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
6. Gewährleistung, Mangelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen hat der Kunde alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel schriftlich bei HGH anzuzeigen; andere Mängel hat der Kunde nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt HGH den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern wird HGH den Fehler berichtigen. Der Kunde ist dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn HGH die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, dass eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
7. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haftet HGH nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haftet HGH Berlin zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit HGH vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Fahrlässigkeit ausgeschlossen). Für Verzögerungsschäden haftet HGH zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Eigentumsvorhehalt
HGH behält sich, falls der Kunde Kaufmann ist, das Eigentum an den von HGH gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ist der Kunde kein Kaufmann, behält sich HGH das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf – vorbehaltlich Widerrufs durch HGH, falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist
– über die unter dem HGH-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf der Kunde nicht vornehmen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Ware an HGH zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen die Ansprüche der HGH aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so ist HGH Berlin verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die darüber hinausgehenden Sicherheiten an den Kunden zurückzuübertragen bzw. aufzugeben.
9. Vertragsdauer / Kündigung
Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Abrechnungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, verlängert sich der mit ihm geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Kunde von HGH zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten. Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellt HGH für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringt die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist HGH berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt HGH Berlin – außer bei der Gerätemiete – die von HGH ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von HGH. Der Nachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
10. Vertragsrücktritt / außerordentliche Kündigung
Die HGH kann den Vertrag ungeachtet sonstiger Rechte außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen den Kunden Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die die Ansprüche der HGH aus dem Vertragsverhältnis gefährdet werden, oder wenn der Kunde
eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleitet oder Restschuldbefreiung beantragt hat.
11. Datenschutz
Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit werden von HGH beachtet und von einem
externen Datenschutzbeauftragten regelmäßig überprüft. HGH erhält vom Kunden die Erlaubnis, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten.
12. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit Ihnen. Ihnen steht aber natürlich immer der Rechtsweg offen. Die HGH Berlin ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Salvatorische Klausel
Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der ursprünglichen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, das sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HGH GmbH. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Berlin.
Allgemeine Nutzungsbedingungen des Onlineservice der HGH Service & Abrechnungen GmbH (Stand 01/2018)
1. Anbieter / Betreiber
Die HGH Service & Abrechnungen GmbH (im Weiteren „HGH “) ist Betreiberin dieses Onlineservices. Die Nutzung dieser Services und der darin präsentierten Inhalte unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
2. Allgemeine Bedingungen
Der Onlineservice der HGH und dessen Inhalte stehen den Nutzern nur zu eigenen Zwecken zur Verfügung. Über den Onlineservice der HGH bezogenen Leistungen und Informationen, gleich welcher Art, dürfen vom Nutzer oder Dritten nicht weiterverkauft oder vermittelt, oder in sonstiger Weise gegen Entgelt weitergereicht werden. Der Onlineservice der HGH ist ausschließlich in gesetzlich und vertraglich zulässiger Weise unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Untersagt ist insbesondere der Missbrauch vertraulicher Daten und Informationen, z.B. im Wege der missbräuchlichen Eingabe der Daten Dritter oder für Dritte. Weiterhin ist jede bewusst wahrheitswidrige Verwendung von Informationen untersagt, gleich auf wen oder was die Informationen bezogen sind. Der Onlineservice der HGH darf nicht für betrügerische Handlungen oder sonstige strafrechtlich relevanten Taten missbraucht werden. Der Nutzer verpflichtet sich, HGH und HGH-Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Rechtsverfolgungskosten) freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen oder sonst rechtswidrigen Nutzung des Onlineservice oder seiner Inhalte beruhen. HGH ist berechtigt, die Nutzung des Onlineservice jederzeit durch Sperrung des Zugangs zu beenden. HGH behält sich vor, jederzeit Änderungen am Onlineservice und/oder seinen Inhalten vorzunehmen.
3. Haftungsbeschränkungen
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung des Onlineservices und seiner Inhalte kann HGH Fehler im Onlineservice der HGH oder seinen Inhalten nicht ausschließen. Daher haftet HGH weder für den Onlineservice der HGH, noch für seine Inhalte. Ausgeschlossen ist dabei insbesondere die Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit eingestellter Informationen und für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler. Weiterhin ist die Haftung für Inhalte, welche von dritter Seite eingestellt wurden, ausgeschlossen. HGH haftet nicht für missbräuchlich und unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltende Gesetze eingestellte Inhalte. HGH haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen (gleich welcher Art), Unfälle oder Arbeitskampfmaßnahmen, von denen der Onlineservice der HGH oder seine Inhalte beeinträchtigt werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der HGH-Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HGH. HGH bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, in diesem Onlineservice vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. HGH übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen („links“), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. HGH ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. HGH behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. HGH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von oder sonst wie in Verbindung mit Informationen entstehen, die auf durch den Onlineservice der HGH bereitgehalten werden.
4. Datenschutz
HGH verpflichtet sich, über den Onlineservice der HGH erhobene, verarbeitete und gespeicherte Daten lediglich zu Zwecken des Onlineservices der HGH zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung bzw. Verfolgung von Straftaten.
4.1. Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten
Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf den Onlineservice der HGH und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:
– Name der abgerufenen Datei
– Datum und Uhrzeit des Abrufs
– übertragene Datenmenge
– Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
– Website, von welcher der Zugriff erfolgte
Personenbezogene Nutzerprofile werden nicht gebildet. Die genannten Daten werden nur zu statistischen Zwecken für die Optimierung unseres HGH-Onlineservices ausgewertet.
4.2 Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung
Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung oder Sicherheit Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden:
Datenschutzbeauftragter
HGH Service & Abrechnungen GmbH
Berliner Straße 120
10713 Berlin
E-Mail: datenschutz[at]hgh-berlin.de
Wichtiger Hinweis:
Diese Datenschutzhinweise gelten ausschließlich für den Onlineservice der HGH. HGH empfiehlt allen Internet-Nutzern, sich beim Verlassen des Onlineservices der HGH über die jeweiligen Datenschutzhinweise der anderen Internet-Angebote zu informieren.
5. Gerichtsstand
Alle eventuellen Streitigkeiten aus der Nutzung des Onlineservices der HGH und seiner Inhalte unterliegen deutschem Sachrecht. Bei Streitigkeiten kann HGH nur an seinem Sitz in Berlin verklagt werden. Für Klagen von HGH gegen die Nutzer ist deren Wohnsitz maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz von HGH in Berlin maßgebend.
6. Änderungen der Nutzungsbedingungen
HGH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu erneuern oder sonst anzupassen. Eine Pflicht zur Mitteilung an die Nutzer besteht nicht. Im HGH Onlineservice wird die jeweils aktuellste Version der Nutzungsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Nutzung bzw. Weiternutzung des Onlineservices der HGH nach Änderungen der Nutzungsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit den Änderungen und die Annahme der aktuellen Nutzungsbedingungen. HGH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Nutzungsbedingungen nicht automatisch gespeichert werden. HGH empfiehlt deshalb, sich die Nutzungsbedingungen unter Verwendung der Speicher- bzw. Druckfunktion des verwendeten Browsers abzuspeichern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den HGH-Rauchwarnmelderservice (Stand 01/2018)
1. Vertragsschluss und Mitwirkung
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von HGH zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Kunden und HGH vereinbart ist. Für den HGH Abrechnungs- & Geräteservice und HGH-Trinkwasserservice gelten gesonderte Bedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der HGH-Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Vertragsbestätigung von HGH maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht. Der Kunde stellt seinerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass der HGH-Kunde alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt, die HGH benötigt, um die Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.
2. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über.
3. Preise und Kosten
Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich HGH künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die HGH auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die HGH-Preislisten werden in der Regel im 3. Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt HGH die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden HGH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen HGH gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist HGH berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.
4. Rechnungsstellung
Die Miet- und Wartungskosten für die Rauchwarnmelder werden jährlich im Voraus erhoben. Erstellt HGH nicht auch die Abrechnung für den Kunden, berechnet HGH zusätzlich eine jährliche Gebühr für die Stammdatenpflege.
5. Zahlungsbedingungen
HGH-Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen kann HGH vollständig fällig stellen. Zahlungen des Kunden verrechnet HGH auf die älteste offene Forderung. Gegen diese Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die betroffene Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne vorherige Zustimmung der HGH ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Ist der Kunde kein Kaufmann, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. HGH hat jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
6. Gewährleistung, Mangelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen hat der Kunde alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel schriftlich in Textform bei HGH anzuzeigen. Andere Mängel hat der Kunde nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt HGH den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung. Bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern wird HGH den Fehler berichtigen. Der Kunde ist dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn HGH die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, dass eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
7. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haftet HGH nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Da Rauchwarnmelder nach den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ausschließlich Leben retten, nicht aber Brände verhindern oder Sachschäden vermeiden sollen, ist die HGH-Haftung überdies durch den Schutzzweck dieser bauordnungsrechtlichen Bestimmungen begrenzt. Zudem haftet HGH – mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für infolge der Montage auftretende Schäden, die aufgrund von ungeeigneter/maroder Bausubstanz (z.B. Stroh-/ Lehmdecken in Altbauten) entstehen oder daraus, dass der Kunde anstelle der von uns empfohlenen Schraubmontage eine Klebemontage wünscht. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haftet HGH zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Alarmfall
Im Alarmfall ist die HGH nicht für die Alarmierung der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte zuständig. Die Alarmierung der Rettungskräfte kann nur von Personen veranlasst werden, die das Signal der RWM hören. Das sind in der Regel die Bewohner der Nutzeinheiten, deren Nachbarn oder der Kunde selbst. Hierauf werden die Bewohner bei einer Erstausstattung der Nutzeinheiten mit RWM durch HGH hingewiesen. Der Kunde wird ebenfalls die aktuellen und zukünftigen Bewohner über diesen Umstand informieren. HGH haftet demzufolge nicht für Schäden, die durch eine zu späte oder gar keine Alarmierung der Rettungskräfte entstehen. Es sei denn, HGH hat diesen Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
9. Eigentumsvorbehalt
HGH behält sich, falls der Kunde Kaufmann ist, das Eigentum an den von HGH gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ist der Kunde kein Kaufmann, behält sich HGH das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf – vorbehaltlich Widerrufs durch HGH, falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist – über die unter dem HGH-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf der Kunde nicht vornehmen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der von HGH gelieferten Ware an HGH zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen die Ansprüche von HGH aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so ist HGH verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die darüberhinausgehenden Sicherheiten an den Kunden zurückzuübertragen bzw. aufzugeben.
10. Vertragsdauer / Kündigung
Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Serviceverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ist der Kunde Kaufmann, verlängert sich der mit ihm geschlossene Vertrag gemäß Vereinbarung. Liegt keine Vereinbarung vor, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Servicevertrag Rauchwarnmelder), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
Ist der Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Gerätewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Kunde von HGH zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten. Wird ein Servicevertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erbringt HGH für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die dazugehörigen, vereinbarten Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist HGH berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zugunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt HGH – außer bei der Gerätemiete – die von HGH ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von HGH. Der Nachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
11. Vertragsrücktritt / außerordentliche Kündigung
Die HGH kann den Vertrag ungeachtet sonstiger Rechte außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen den Kunden Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die die Ansprüche der HGH aus dem Vertragsverhältnis gefährdet werden, oder wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleitet oder Restschuldbefreiung beantragt hat.
12. Datenschutz
Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit werden von HGH beachtet und von einem externen Datenschutzbeauftragten regelmäßig überprüft. HGH erhält vom Kunden die Erlaubnis, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten.
13. Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit Ihnen. Ihnen steht aber natürlich immer der Rechtsweg offen. Die HGH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Salvatorische Klausel
Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der ursprünglichen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, das sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
15. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HGH GmbH. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Berlin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den HGH-Trinkwasserservice (Stand 01/ 2018)
1. Vertragsabschluss und Mitwirkung
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche durch HGH Service & Abrechnungen GmbH (HGH GmbH) zu erbringende Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Kunden und HGH vereinbart ist. Für den HGH-Abrechnungs- und Geräteservice und HGH-Rauchwarnmelderservice gelten gesonderte Bedingungen. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Vertragsbestätigung maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht. Der Kunde stellt seinerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass der Kunde HGH alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt, die von HGH benötigt werden, um die Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.
2. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über.
3. Preise und Kosten
Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den dem Vertrag beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich HGH künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die HGH auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die HGH-Preislisten werden i.d.R. im ersten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung an den Kunden versandt. Anderenfalls gibt HGH dem Kunden die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden HGH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen HGH gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist HGH berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.
4. Rechnungsstellung
Die Rechnungslegung durch HGH erfolgt nach Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Erstellt HGH nicht auch die Abrechnung für den Kunden, so kann HGH zusätzlich eine jährliche Gebühr für die Stammdatenpflege berechnen. Hat der Kunde mit HGH einen Wartungsvertrag abgeschlossen, werden die Wartungskosten für die turnusmäßige orientierende Trinkwasseruntersuchung jährlich im Voraus erhoben.
5. Zahlungsbedingungen
HGH-Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen kann HGH vollständig fällig stellen. Zahlungen des Kunden verrechnet HGH auf die älteste offene Forderung. Gegen diese Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die betroffene Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne vorherige Zustimmung der HGH ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Ist der Kunde kein Kaufmann, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. HGH hat jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Umgekehrt kann der Kunde eine Herabsetzung des Verzugszinses verlangen, wenn der Kunde nachweist, dass HGH ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
6. Gewährleistungen, Mängelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen hat der Kunde alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel schriftlich bei HGH anzuzeigen; andere Mängel hat der Kunde nach ihrer Entdeckung, innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt HGH den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern wird HGH den Fehler berichtigen. Der Kunde ist dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn HGH die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, dass eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
7. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haftet HGH nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haftet HGH zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit HGH vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Eigentumsvorbehalt
HGH behält sich, falls der Kunde Kaufmann ist, das Eigentum an den von HGH gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ist der Kunde kein Kaufmann, behält sich HGH das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf – vorbehaltlich Widerrufs durch HGH, falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist – über die unter dem HGH-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf der Kunde nicht vornehmen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Ware an HGH zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen die Ansprüche von HGH aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so ist HGH verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die darüberhinausgehenden Sicherheiten an den Kunden zurückzuübertragen bzw. aufzugeben.
9. Vertragsdauer / Kündigung
Die Festlaufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem Vertrag. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649 Satz 1 BGB ist sowohl für den Vertrag zur orientierenden wie auch zur weiterführenden Trinkwasseruntersuchung ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann oder Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z.B. Servicevertrag Trinkwasseruntersuchung), verlängert er sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Wartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit um ein weiteres Jahr. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist HGH berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung stellen. Dabei erfolgt zugunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt HGH die ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der HGH-Vergütung. Der Nachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
10. Datenschutz
Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit werden von HGH beachtet und von einem externen Datenschutzbeauftragten regelmäßig überprüft. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten. Die Bearbeitung von Teilprozessen erfolgt durch von HGH beauftragte akkreditierte Labore. Auch in diesen Fällen ist HGH jedoch verpflichtet, die Standards des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
11. Vertragsrücktritt / außerordentliche Kündigung
Die HGH kann den Vertrag ungeachtet sonstiger Rechte außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen den Kunden Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die die Ansprüche der HGH aus dem Vertragsverhältnis gefährdet werden, oder wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleitet oder
Restschuldbefreiung beantragt hat.
12. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit Ihnen. Ihnen steht aber natürlich immer der Rechtsweg offen. Unser Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Salvatorische Klausel
Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der ursprünglichen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz der HGH GmbH. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Berlin.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Stand 01/2018)
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit der HGH GmbH abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die 14tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde, die Firma
HGH Service & Abrechnungen GmbH
Berliner Straße 120
10713 Berlin
Telefax: 030/338 43 91 – 24
E-Mail: info[at]hgh-berlin.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die HGH GmbH alle Zahlungen, die die HGH GmbH vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Zusatzkosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der HGH GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der HGH GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die HGH GmbH das gleiche Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird die HGH GmbH wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die HGH GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis die HGH GmbH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde die HGH GmbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an:
HGH Service & Abrechnungen GmbH
Berliner Straße 120
10713 Berlin
zurückzusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch den Kunden zurückzuführen ist. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde der HGH GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die HGH GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.