Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
Unterjährige Verbrauchsinformation
(UVI) nach Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Was bedeutet das?
Ab dem 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, ihren Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen mitzuteilen, wenn fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert wurde (§ 6a Abs. 1 und 2 in der HeizkostenV). Als fernablesbar gelten Geräte, die mit WalkBy- beziehungsweise DriveBy-Technologie ausgestattet sind.
Die Nutzer müssen aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen. Das Bereitstellen der Informationen, ohne Hinweis, genügt nicht.
Die UVI muss folgende Pflichtangaben in kWh enthalten:
- Aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser
- Verbrauchswerte des Vormonats
- Verbrauch im entsprechenden Monat des Vorjahres (sofern vorhanden)
- Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen
Was müssen Sie tun?
Zur Umsetzung der Anforderungen gemäß HeizkostenV erhalten Sie zeitnah für Ihre fernablesbaren Liegenschaften individuell zugeschnittene Angebote zur Ausstattung mit Gateways (Datensammlern) und für die Bereitstellung der monatlichen UVI.
Unser Service UVI – ECO:
HGH liefert Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen, gesammelt je Abrechnungseinheit.
Unser Service UVI – DIRECT:
Sie nutzen unser Online-Portal: Von dort können die UVI grundsätzlich per E-Mail an die Nutzer versendet werden. Sollten keine entsprechenden Mailadressen vorliegen (eingetragen sein), senden wir die übrigen Verbrauchsinformationen gesammelt per E-Mail, je Abrechnungseinheit an den gewünschten Eigentümer/Verwalter.
In unserem Online-Portal stehen die Dokumente als PDF ebenfalls zum Download bereit.
Unser Service ECO und DIRECT wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut.
Haben Sie Fragen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.